Hauptbereich
Computer mit Internetzugang und Software-Programmen
Es gelten folgende Bedingungen:
Die Internetplätze und das WLAN stehen allen Stadtbüchereibenutzern/-innen zur Verfügung. Die Nutzungsdauer der Benutzer-PCs kann von der Stadtbüchereileitung festgelegt werden.
Die Stadtbücherei haftet nicht:
- für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer/-innen
- für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzer/-innen und Internetdienstleistern
- für Schäden, die einer Benutzerin/einem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihr/ihm benutzten Medien entstehen
- für Schäden, die einer Benutzerin/einem Benutzer durch die Nutzung der Stadtbüchereiarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen
- für Schäden, die einer Benutzerin/einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.
Die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet sich:
- die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den Internetplätzen und über das WLAN gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z.B. pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im Internet ist untersagt.
- keine Dateien und Programme der Stadtbücherei oder Dritter zu manipulieren.
- keine geschützten Daten zu nutzen.
- die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Stadtbücherei entstehen, zu übernehmen.
- bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.
- das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails nur über Drittanbieter abzuwickeln.
- selbst zwischengespeicherte Dateien an den Arbeitsplätzen und Druckern beim Verlassen des Arbeitsplatzes zu löschen.
Es ist nicht gestattet:
- Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzwerkkonfigurationen durchzuführen
- technische Störungen selbstständig zu beheben
- Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren
- an den Arbeitsplätzen kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen